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Nichtraucherschutz

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Bereits seit 1997 existiert eine betriebsinterne Regelung/Dienstanweisung zum Nichtraucherschutz. Mitarbeiter die das Rauchen aufgeben erhalten eine Prämie.


In folgenden Bereichen zeigen sich positive Effekte: Die Motivationsmaßnahme gründet in folgenden Anwendungsfeldern:
Der Nichtraucherschutz wird vom Unternehmen durch ein Rauchverbot in Innenräumen und Fahrzeugen sichergestellt. Die Regelung/Dienstanweisung besteht bereits seit 1997. Bereits in der Stellenausschreibung und im Bewerbungsgesprächen wird auf die Regelung aufmerksam gemacht und damit der Vorrang des Nichtraucherschutzes betont. Neue Mitarbeiter, die das Rauchen aufgeben, erhalten eine Prämie von 1000 Euro.

Unter folgenden Hyperlinks finden Sie weiterführende Informationen:
http://de.osha.eu.int/de/gfx/topics/Tabakrauch.php
www.who-nichtrauchertag.de/html/nrs_ikra_preistraeger.html

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